Konsularischer muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2024/2025

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Ablauf und wichtige Infos

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Der muttersprachliche Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich durch die Konsulate organisiert. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus begrüßt die Einrichtung von konsularischem muttersprachlichen Unterricht.

Die Anmeldebögen der Generalkonsulate Albanien und Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Serbien, Spanien, Tschechien, Türkei, und Ungarn erhalten Sie im Sekretariat der Graser-Grundschule.

Sollten Sie einen Anmeldebogen für das entsprechende Konsulat für Ihr Kind benötigen, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat (0921-251333;  5526.verwaltung-graserschule@schule.bayern.de).

Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt bis spätestens 08.04.2024 zu uns zurückgeschickt haben, leiten wir diesen an die entsprechenden Konsulate weiter.

Für die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht ist im neuen Schuljahr eine Beurlaubung zu stellen, sollte diese die Stunden der OGTS am Nachmittag betreffen.

Gemäß „KMS vom 08.10.2009 Nr. VI.9 – 5 S 5400.5 – 6.094000“ kann über den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis vom Konsulat über die erbrachten und benoteten Leistungen muss der Schule rechtzeitig vorgelegt werden.

Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung. Es besteht daher staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.